Allgemeine Kassenzulassung für folgende Therapien:
- Stimmtherapie aller Stimmstörungen
- Logopädische Behandlung für Sprach- und Sprechstörungen
- Myofunktionelle Therapie
- Therapie im Rahmen einer Kieferorthopädischen Behandlung (z.B. gestörte Zungenruhelage, Zungenpropulsion, fehlender Mundschluss).
- Atemtherapie bei chronischen Atemwegserkrankungen (Private Krankenkassen)
Klient*innen kommen oft mit einem der folgenden Sätze zu mir:
Meine Stimme klingt rau und heiser. Ich werde mit dem, was ich zu sagen habe, nicht richtig gehört. Ich habe das Gefühl, zu wenig Luft zum Sprechen, zum Singen zu haben. Im Laufe des Tages empfinde ich das Sprechen als immer anstrengender. Manchmal möchte ich mich abends mit niemandem mehr unterhalten. Ich singe so gerne, doch die hohen Töne fallen zunehmend schwer. Ich verliere die Lust am Singen, es strengt mich zu sehr an. Ich muss mich in Sprechsituationen oft räuspern…
Das sind alles mögliche Hinweise auf eine funktionelle oder organische Stimmstörung, die von einem HNO-Arzt, Phoniater (Stimmfacharzt) oder Hausarzt diagnostiziert werden können. Liegt eine Heilmittelverordnung für Stimmtherapie vor, kann meine Behandlung über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Ziel der Stimmtherapie ist es, die Stimme zu regenerieren, sodass jede Stimme in ihrer Individualität und in vollem Umfang klingen kann. Mit Hilfe therapeutischer Anleitung werden einschränkende Atem-, Stimm- und Haltungsmuster aufgespürt und ungünstige Gewohnheiten durch kräftigende ersetzt werden. Dadurch erweitern sich der Stimmumfang und die Dynamik der Stimme, der Stimmeinsatz wird mühelos, klangvoller und klar.